So wirst du ein "Falke"
Du möchtest mit uns "fliegen"!? - Sehr gute Entscheidung!
Am besten du kommst uns bei nächster Gelegenheit an einem Wochenende besuchen. Dann können wir alles Weitere gemeinsam besprechen. Idealerweise schreibst du uns vorab eine E-Mail (
Wenn du dich im Vorfeld damit beschäftigen möchtest was zu erledigen ist, um ein Modell bei uns fliegen zu dürfen, haben wir im Folgenden einige Infos für dich zusammengestellt.
- Mitgliedschaft in einem Dachverband der Modellflieger
Um bei uns ein Modell betreiben zu können ist eine Mitgliedschaft in einem Modellflugverband notwendig. Diese sind in Deutschland der DMFV (Deutscher Modellflieger Verband e.V.) und der MFSD (Modellflugsportverband Deutschland e.V.) welcher dem Deutschen Aero Club (DAeC) unterliegt. Da unser Verein dem DMFV angegliedert ist, macht es für euch und uns Sinn, auch aus versicherungsrechtlichen Gründen (siehe Punkt Versicherung), mit der MSC Falke Mitgliedschaft auch gleichzeitig dem DMFV beizutreten.
- Versicherung
Jeder der ein Flugmodell betreiben möchte, muss eine entsprechende Modellflugversicherung abschließen und den dazugehörigen Nachweis bei sich führen. Die Versicherung kann man grundsätzlich bei einem Versicherer seiner Wahl abschließen, wir empfehlen jedoch die Modellflugversicherung des DMFV. Bei neuen Mitgliedern akzeptieren wir aber generell nur noch die Versicherungen des DMFV oder des MFSD. Nur so lässt sich für uns zweifelsfrei sicherstellen, dass alle Eventualitäten mit eingeschlossen und abgesichert sind.
- „Kenntnisnachweis“ – der kleine Pilotenschein
Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt für Modellflieger, die ihr Flugmodell im Rahmen eines Modellflugverbandes ebenso auf unserem Modellfluggelände betreiben wollen, einen Kenntnisnachweis vor. Wer also sein Flugmodell in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht fliegen möchte, für den ist der Nachweis erforderlich. Das gilt sowohl für das Fliegen auf, als auch außerhalb von Modellfluggeländen. Der Kenntnisnachweis ist wie der Versicherungsnachweis beim Fliegen von Modellen bei sich zu führen. Der Kenntnisnachweis umfasst inhaltlich betriebliche sowie luftrechtliche Themen. Hier geht’s zum Kenntnisnachweis des DMFV inklusive der Lernplattform.
- „e-ID“ - das Nummernschild fürs Modellflugzeug
Für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) besteht seit Mai 2021 eine EU-Registrierungspflicht. Hierzu zählen auch die Betreiber von Flugmodellen! Die e-ID wird einmalig beantragt und ist, anders als beim Auto, für mehrere Modelle gültig. Die e-ID muss an jedem Modell, welches auf unserem Gelände betrieben werden soll, an geeigneter Stelle angebracht sein. Mitgliedern des DMFV wird ein vereinfachter Beantragungsweg der e-ID mit Aufnahme in den Verband angeboten. Die e-ID kann aber auch direkt über das Portal des Luftfahrtbundesamtes (LBA) beantragt werden. Entsprechende Nachweise (Versicherung, Kenntnisnachweis etc.) sind dann dort anzufügen.
Eine Anleitung wie und wo ihr die e-ID am Modell am besten anbringt findet ihr hier.